Gespannt haben heute viele Online Marketer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall Planet49 gewartet oder „Bundesgerichtshof zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung“ wie es der BGH in seiner Pressemitteilung selbst bezeichnet (Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16).
Vorab muss gesagt werden, dass die Basis des Textes zunächst die Pressemitteilung ist, da das zu Grunde liegende Urteil zum Zeitpunkt der Texterstellung noch nicht vorliegt. Unsere Einschätzung basiert dementsprechend nur auf dieser. Den Part zur telefonischen Werbung überspringen wir.
Bezüglich der Cookie-Speicherung ergeben sich aus dem Urteil nach unserer Ansicht die folgenden Ergebnisse:
- Eine Einwilligung mit voreingestelltem Ankreuzkästchen ist keine gültige Einwilligung
- Die Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung erfordert die Einwilligung des Nutzers (ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht ist nicht relevant)
Nicht behandelt wurde hingegen das Thema berechtigtes Interesse, so dass von den groben Grundzügen folgende Einschätzung noch aktuell sein dürfte: Datenschutzkonformes Tracking im Affiliate Marketing.
Was sind die nächsten Schritte bzw. was sollte ich als Advertiser tun?
- Die ersten rechtlichen Analysen nach Veröffentlichung des vollständigen Urteils abwarten und interpretieren
- Im Bereich Retargeting darauf vorbereiten, dass eine Markierung nur noch nach vorheriger Einwilligung des Nutzers vorgenommen wird (siehe nächster Absatz).
Was plant die verticalAds Group im Hinblick auf das Urteil?
- Vorausschauend haben wir im Bereich Display Advertising unsere Retargeting-Container bereits so angepasst, dass durch den Advertiser eine Übermittlung der Einwilligung möglich ist und eine Ausspielung der Publisher nur in diesem Fall erfolgen kann.
- Nach den ersten Einschätzungen durch Branchenverbände, Fachanwälte etc. werden wir ein Positionspapier erarbeiten und unseren Advertisern und Publishern zur Verfügung stellen.
Weitere Updates, z.B. wenn das Urteil vorliegt, veröffentlichen wir dann auch an dieser Stelle.
Bitte beachten: Dies ist keine Rechtsberatung, noch wird hierdurch eine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Bei individuellen Fragen empfehlen wir, Rücksprache mit einem entsprechenden Fachanwalt zu halten.