DatenschutzTracking

Datenschutzkonformes Tracking im Affiliate Marketing

Datenschutzkonformes Tracking im Affiliate Marketing

Ist das Tracking im Affiliate-Marketing mit der DSGVO vereinbar? Bedürfen Cookies im Affiliate Marketing einer ausdrücklichen Einwilligung der Kunden? Zu diesem Thema veröffentlichte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) vor Kurzem ein Whitepaper mit zusammenfassender Stellungnahme. Das Ergebnis deckt sich mit unserer bisherigen Auffassung als verticalAds Group:

Nach unserer Rechtsauffassung ist für das Tracking von Kunden im Rahmen des klassischen Affiliate Marketings keine aktive Erlaubnis notwendig. Denn: Das Interesse, Onlinewerbung zu betreiben und somit auch unsere Trackinglösungen zu nutzen, wiegt zumindest im Falle des klassischen Affiliate Marketings in unserer Umsetzung höher als das Interesse des Betroffenen zum Schutz der erfassten Daten. Dies liegt insbesondere auch am geringen Umfang der erfassten Daten, da dem Betroffenen hierdurch keine Nachteile entstehen (anders wäre dies, wenn z.B. personalisierte Pricings oder Einschränkungen bei der Zahlungsart die Folge wären). Als verticalAds Group verpflichten wir uns dabei zu 100% auf das Prinzip der Datensparsamkeit.

Im Whitepaper argumentiert der BVWD auf gleiche Art: Die DSGVO reglementiert die Speicherung von personenbezogenen Daten. Die im Affiliate-Marketing erhobenen Daten sind in den meisten Fällen allerdings nicht personenbezogen, da sie keine Informationen enthalten, mit der man eine Person direkt oder indirekt identifizieren könne. Daher fällt das Tracking unter das berechtigte Interesse und bedarf keiner ausdrücklichen Einwilligung.

Diese Einschätzung wird klarer, wenn man sich folgendes vergegenwärtigt:

Im klassischen Affiliate-Marketing tracken wir genau dann,

  • wenn auf einer Ausgangsseite auf einen Link geklickt wird
  • wenn dann auf der Zielseite eine Handlung ausgeführt wurde, die den Betreiber der Ausgangsseite berechtigt, eine Provision zu erhalten

Was wir dabei nicht erfassen bzw. vornehmen:

  • Wer die Person ist, die auf den Link geklickt und die Handlung ausgeführt hat.
  • Welche Eigenschaften oder Daten einer Person zugeordnet werden
  • Es findet keinerlei Verknüpfung mit anderen Daten statt

Daten, die Rückschlüsse auf die Person erlauben – personenbezogene Daten also – benötigen wir für das Provisionsmanagement nicht. Daher werden sie auch nicht erhoben.

Hier geht es zum Whitepaper auf BVDW.org.

Bitte beachten: Dies ist keine Rechtsberatung, noch wird hierdurch eine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Bei individuellen Fragen empfehlen wir, Rücksprache mit einem entsprechenden Fachanwalt zu halten.

 

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